Ankauf vorhandener Bausubstanz für eigene Wohnzwecke:
ISB-Darlehen Wohneigentum (Soziale Wohnraumförderung)
Zur Finanzierungsergänzung beim Ankauf von bestehendem Wohnraum für eigene Wohnzwecke stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Förderbank des Landes nachrangig gesicherte ISB-Darlehen zu erstrangigen Konditionen zur Verfügung. Dabei sind Wohnflächen- und Einkommensgrenzen vorgegeben. Für Objekte, bei denen der Abschluss des Kaufvertrages länger als zwei Monate zurückliegt, ist eine Förderung ausgeschlossen. Neben der Ankaufförderung ist eine solche für bauliche Modernisierungsarbeiten mit ISB-Darlehen Modernisierung möglich. Die Antragstellung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis über die Kreisverwaltung.
Nähere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Herr Markus Adams,
Telefon: 0 67 61 – 82 601 oder unter www.isb.rlp.de sowie www.fm.rlp.de.
Modernisierung bestehender Wohnungen:
ISB-Darlehen Modernisierung Wohneigentum (Soziale Wohnraumförderung)
Für bauliche Maßnahmen an selbst genutztem Wohnraum, durch die barrierefreies Wohnen ermöglicht, die Einsparung von Energie oder Wasser erreicht, der Gebrauchswert nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert und/oder die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglicht wird, stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Förderbank des Landes nachrangig gesicherte ISB-Darlehen zu erstrangigen Konditionen zur Verfügung. Dabei sind Einkommensgrenzen vorgegeben. Tatsächlich begonnene oder bereits abgeschlossene Maßnahmen sind nicht förderfähig. Neben dieser Förderung dürfen andere Förderangebote des Landes für denselben Zweck nicht in Anspruch genommen werden. Die Antragstellung erfolgt im Rhein-Hunsrück-Kreis über die Kreisverwaltung.
Nähere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Herr Markus Adams,
Telefon: 0 67 61 – 82 601 oder unter www.isb.rlp.de sowie www.fm.rlp.de.
ISB-Darlehen Modernisierung Mietwohnungen (Soziale Wohnraumförderung)
Für bauliche Maßnahmen an Mietwohnraum, durch die barrierefreies Wohnen ermöglicht, die Einsparung von Energie oder Wasser erreicht, der Gebrauchswert nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert und/oder die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglicht wird, stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Förderbank des Landes nachrangig gesicherte ISB-Darlehen mit niedrigen Zinsen zur Verfügung. Hierbei sind Belegungs- und Mietbindungen zu übernehmen. Die Maßnahmen dürfen erst nach Erteilung der Förderzusage begonnen werden. Die Förderanträge werden direkt bei der ISB eingereicht.
Nähere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung von Mietwohnraum erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Herr Michael Back, Telefon: 0 61 31 – 61 72 1746 oder unter www.isb.rlp.de sowie www.fm.rlp.de.
Bauliche Maßnahmen in Dorferneuerungsgemeinden
Für die Sanierung, den Um- und Ausbau älterer ortsbildprägender Gebäude oder die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung leer stehender Bausubstanz können Zuschüsse aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz beantragt werden. Der Kauf eines Gebäudes ist allerdings nicht förderfähig. Grundvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung ist, dass Ihre Ortsgemeinde über ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept verfügt. Bewilligungsbehörde ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis. Ein Zuschuss kann je nach Förderfähigkeit der Maßnahme bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Maximal werden jedoch höchstens 20.452 EUR gewährt.Wichtige Kriterien: Mit der Maßnahme darf weder vor Bewilligung des Zuschusses begonnen werden noch darf es sich um reine Unterhaltungs- und Schönheitsreparaturen (z.B. nur neuer Anstrich oder neue Dacheindeckung) handeln.
Weitere Informationen zur Dorferneuerung erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Frau Klein, Telefon: 0 67 61 – 82 854 sowie unter www.kreis-sim.de/Leben/Dorferneuerung.
Baulichen Maßnahmen an Kulturdenkmälern
Für Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern (Baudenkmäler) im Sinne des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes können Zuschusse gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt ab von den zuschussfähigen Kosten, der Bedeutung des denkmalwerten Objektes und der denkmalpflegerischen Notwendigkeit der Maßnahme.Des Weiteren gibt es auch noch die Möglichkeit der Steuervergünstigung für Denkmaleigentümer bei der Einkommensteuer. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Herr Adams, Telefon: 0 67 61 – 82 601 oder unter www.gdke-rlp.de.
Weitere Fördermöglichkeiten zu baulichen Maßnahmen an Bestandsgebäuden:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Informationen zur KfW-Förderung erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder unter www.kfw.de.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Informationen zur BAFA-Förderung (z. B. bei Baumaßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien) erhalten Sie unter www.bafa.de.
Stadt- oder Verbandsgemeinde – Informationen hierzu können Sie bei der für den Förderobjektort zuständigen Verwaltung abfragen.